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Digitale Barrierefreiheit: Was ist das und warum ist sie wichtiger denn je?

2. Juli 2024 | Thema: Digitalmarketing Blog, Projektmanagement, Uncategorized, Usability

Kommdirekt Bildbeschreibung: Kommdirekt-barrierefreiheit-b4b-sponsoredpost
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Artikel von B4B Schwaben von Juni 2024

Im Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Es soll die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe aller Menschen am Internet im Netz fördern.

Alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, sollten das Internet selbstbestimmt nutzen können. Aktuell kann jeder fünfte Website-Besucher eine Vielzahl digitaler Medien jedoch nicht mühelos abrufen. Dadurch werden sie von einer vollwertigen digitalen Teilhabe ausgeschlossen. Dies soll sich nun jedoch ändern: Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll nachhaltige Inklusion nun auch ihren Weg in die digitale Welt finden. Behörden, aber auch private Unternehmen und Dienstleister sind nicht nur angehalten, sondern bald auch verpflichtet, Barrieren abzubauen und faire Voraussetzungen zu schaffen.

Verschiedene Arten der Einschränkung berücksichtigen

Digitale Barrierefreiheit bedeutet je nach Art der Beeinträchtigung etwas anderes. Menschen mit visuellen Beeinträchtigungen wie Farbenblindheit oder komplettem Sehverlust sind wahlweise auf passende Kontrastverhältnisse oder ALT-Texte angewiesen. Hat die betroffene Person eine motorische Behinderung, ist es stattdessen wichtig, dass die Webseite rein per Tastatur bedient werden kann. Kognitive Barrieren wie zum Beispiel Legasthenie oder ein schlechtes Kurz- oder Langzeitgedächtnis bedürfen einer leichten Lesbarkeit durch verständliche Sprache und auch ein schlichtes Design kann hier helfen. Unabhängig von den Fähigkeiten einzelner Personen können technische Faktoren eine allgemeine Barriere darstellen. Neben Verbrauchern bewerten auch Suchmaschinen barrierefreie Websites positiver. Eine gute Responsivität, schnelle Ladezeiten und die korrekte Anzeige aller Elemente wirken sich nachweislich auf die SEO-Bewertung aus.

Kommdirekt Bildbeschreibung: kommdirekt-barrierefreiheit-bitv-2@2x
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Technische Grundlagen und WCAG-Kriterien

Digitale Barrierefreiheit wird in erster Linie auf den Ebenen Entwicklung, Design und Content umgesetzt. So kommt es beispielsweise bei der Software-Entwicklung einer Webseite darauf an, dass die HTML-Struktur korrekt implementiert und dadurch eine einfache Bedienbarkeit mittels assistiver Technologien und Tastatursteuerung gewährleistet wird. Ein barrierefreies Design hingegen zeichnet sich durch intuitive Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit aus. Bei digitalem Content kann Inklusion durch unterschiedlichste Faktoren umgesetzt werden, beispielsweise durch die Implementierung von ALT-Texten für Bild und Ton, Untertitel bei Videos und die Nutzung einer verständlichen Sprache.

Konkret wird das BFSG anhand der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) beziehungsweise der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) umgesetzt. Diese internationalen (WCAG) und deutschen (BITV) Richtlinien legen nun die relevanten rechtlichen Anforderungen für digitale Barrierefreiheit fest und umfassen 60 Kriterien, die es zu erfüllen gilt.

So gilt eine Webseite als barrierefrei, wenn sie beispielsweise die folgenden WCAG-Kriterien erfüllt:

  • Kontrastverhältnis von 4,5:1 für normalen Text bzw. 3:1 für fetten Text oder mit einer Schriftgröße über 24 Pixel
  • Klare und eindeutige Navigation durch korrekte Überschriftenstruktur
  • Nutzung einer Schriftgröße zwischen 14 und 16 Pixel
  • ALT-Texte für Bilder sowie Untertitel für Videos
  • Verständliche Sprache
  • Navigierbarkeit per Tastatur ohne Maus
  • Lesbarkeit für Screenreader

BFSG: Umsetzungspflicht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz entsprang dem sogenannten European Accessibility Act, kurz EAA, und gilt somit europaweit. Es betrifft:

  • Hersteller, Händler und Importeure von Produkten wie Computern, Notebooks, Smartphones, Smart-TVs, E-Book-Reader, Selbstbedienungsterminals und mehr
  • Anbieter von digitalen Dienstleistungen wie E-Commerce, Online-Terminbuchungstools, Telekommunikationsdiensten, E-Books, Online-Banking, Personenbeförderung und mehr

Während zunächst (bereits seit 2021) nur öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet waren, müssen zum Stichtag am 28. Juni 2025 auch alle privaten Webseiten und Apps, die in die bereits genannten Kategorien fallen, den Kriterien des BFSG entsprechen. Eine Übergangszeit war ursprünglich vorgesehen, soll nun aber nur in Einzelfällen gelten.

Wer von der Implementierung ausgenommen ist

Auch Ausnahmen gibt es nur wenige: Einzig kleine Dienstleister und Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und/oder einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro müssen das BFSG nicht umsetzen. Das gilt allerdings nur, wenn die Firma ihre Produkte nicht online verkauft. Sobald ein Online-Shop vorliegt, ist das Gesetz verpflichtend. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag an eine zuständige Behörde zu stellen, falls die Umsetzung des Gesetzes als zu große Belastung für das Unternehmen wahrgenommen wird. Ein solcher Antrag soll nach aktuellen Informationen aber nur selten genehmigt werden.

Konsequenzen bei Nichtumsetzung

Eine Nichtumsetzung kann neben Bußgeldern von bis zu 100.000 € auch weitere rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Werden die Anforderungen nicht umgesetzt oder eingehalten, kann das beispielsweise als Verstoß gegen die Informationspflicht eingestuft werden. Kommt es dann zu einem fälschlichen Vertragsabschluss, können Kunden Schadensersatz einklagen. Unternehmen kann auch unlauterer Wettbewerb vorgeworfen werden, wenn zum Beispiel aufgrund von fehlenden barrierefreien Inhalten ein Produkt gekauft wird, das nicht den Vorstellungen des Verbrauchers entspricht. Der Kunde hat dann das Recht, das Produkt ohne Angabe weiterer Gründe zurückzugeben oder eine Preisreduzierung anzufordern. Langfristig kann eine Nichtumsetzung also deutlich mehr Kosten verursachen als eine rechtzeitige Implementierung.

Kommdirekt Bildbeschreibung: close-up-disabled-man-typing-laptop_23-2148779005
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Mehr als eine rechtliche Verpflichtung: Zahlen und Fakten zu Barrierefreiheit im Netz

Jenseits der Legalitätspflicht zur Barrierefreiheit im Internet wiegt die moralische Verantwortung schwer. Weltweit leben über eine Milliarde Menschen mit Beeinträchtigungen, die ihnen den Zugang zur digitalen Welt erschweren oder sogar unmöglich machen.

70 Prozent der digitalen Inhalte sind für diese Menschen nicht barrierefrei zugänglich. Das bedeutet, dass sie von Informationen, Bildung, Kultur und selbstbestimmter gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden. Unternehmen tragen somit die Verantwortung, diese Barrieren abzubauen und allen Menschen den Zugang zum Internet zu ermöglichen.

Digitale Barrierefreiheit als kommerzielle Chance

Selbstverständlich stehen Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung von inklusiveren Webseiten im Fokus. Doch auch für Unternehmen und Dienstleister, die an das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gebunden sind, entstehen Chancen.

Statistiken zeigten:

  • 71 Prozent der Betroffenen verlassen nicht-inklusive Webseiten wieder, ohne etwas zu kaufen.
  • 82 Prozent der Kundinnen und Kunden sind bereit, mehr Geld für das gleiche Produkt zu zahlen, wenn sie es auf einer barrierefreien Website finden.
  • 30 Prozent der potenziellen Zielgruppe werden im Schnitt durch nicht-barrierefreie Websites verloren.

Eine barrierefreie Website kann also dabei helfen, die eigene Zielgruppe zu erweitern oder sogar eine neue zu erschließen. Laut Schätzungen leben aktuell mehr als eine Milliarde Menschen weltweit mit einer Beeinträchtigung, die sich auf die Internetnutzung auswirkt. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass bis zu einer Milliarde potenzielle Kunden dazu gewonnen werden können. Da eine ordnungsgemäße Umsetzung der notwendigen Kriterien zu verbessertem SEO (beispielsweise durch eine korrekte Überschriftenstruktur und eine optimierte User Experience), einer Stärkung des Marken-Image sowie einer erhöhten Kundenbindung führen kann, kann sich darüber hinaus auch der Unternehmensumsatz positiv entwickeln. Gleichzeitig fallen möglicherweise weniger Supportkosten an, da es bei einer intuitiven Nutzererfahrung zu weniger Problemen seitens der Verbraucher kommt.

Soziales Engagement als Entscheidungsfaktor

Auch sind Nachhaltigkeit und soziales Engagement für immer mehr Menschen ein entscheidendes Kriterium. Das bedeutet nicht nur, dass viele Verbraucher lieber bei Firmen oder Dienstleistern einkaufen, die sie mit einer sozialen oder ökologischen Verantwortung in Verbindung bringen, sondern diesen auch unabhängig von einem Kaufabschluss ein positives Marken-Image zuschreiben. Des Weiteren bleiben zufriedene Kundinnen und Kunden Unternehmen oft langfristig treu, was sich damit auf die Markenbindung auswirkt.

Die Ressourcen, die bis Juni 2025 aufgewendet werden müssen, sind somit auch Investitionen.

Mit Kommdirekt die ersten Schritte in Richtung digitale Barrierefreiheit gehen

Vor der Umsetzung steht jedoch die Analyse des Status-Quos einer jeden Website. Kommdirekt bietet eine umfassende Prüfung an, die neben technischen Aspekten wie der HTML-Struktur auch Nutzerfreundlichkeit, die Kompatibilität mit unterschiedlichen Assistenzprogrammen (z. B. Bildschirmleseprogramme) und eine Übereinstimmung mit den WCAG- und BITV-Standards unter die Lupe nimmt. Der ausführliche Bericht inklusive konkreter Handlungsempfehlungen hilft Ihnen dabei, digitale Barrierefreiheit effektiv und langfristig umzusetzen und eine diskriminierungsfreie Teilhabe zu gewährleisten. Fragen Sie die Website-Analyse unkompliziert über das Online-Formular an und sichern Sie sich jetzt einen Wettbewerbsvorteil – mit Kommdirekt. 

Kommdirekt Bildbeschreibung: Über-Heiko-Horter
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HEIKO HORTER | CEO

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